Pächter-KurzInfo
An alle Gartenbewerber
---Merkblatt und Auszug aus der Gartenordnung---
Werte Gartenbewerberin, werter Gartenbewerber,
die nachfolgenden Zeilen sind als Vorabinformationen für den neuen Gartenpächter gedacht.
Die Telefonnummern und Email-Adressen der Vereinsleitung finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik "Vereinsleitung/Vorstand". Die Anschlüsse sind mit Anrufbeantwortern ausgestattet, also erreicht uns jeder Anruf. Schildern Sie Ihr Anliegen, und es wird Sie das zuständige Vorstandsmitglied oder der zuständige Obmann oder Fachberater zurückrufen.
Obleute unserer drei Gartennanlagen sind:
in der Gartenanlage Fischhalde Karl Klein, Werner Neumann und Erhard Romppel und Karl Schwegel,
in der Gartenanlage Rossbach Franz Knobloch und Manfred Distel
in der Gartenanlage Zick-Zack-Weg Erwin Hartmann und Georg Brinster.
Den Anweisungen der Obleute ist Folge zu leisten. Bei Unklarheiten fragen Sie lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Fragen Sie aber nur den Vorstand, die Obleute oder die Fachberater, denn nur deren Aussagen sind für Sie verbindlich.
Die Kassiererin
Frau Schenk ist für sämtliche finanziellen Fragen (z. B. Abbuchungen, Bank- und Konto-Änderungen) Ihre Ansprechpartnerin.
Der Pachtvertrag
Lesen Sie den Pachtvertrag mit Gartenordnung und Anlagenordnung genau durch. Bevor Sie irgendwelche größeren Maßnahmen in Ihrem Pachtgarten (z. B. Pflanzen von Ziersträuchern und Bäumen, Anbau einer Pergola), halten Sie Rücksprache mit Ihrem Obmann, damit eventueller späterer Ärger wegen nicht genehmigter Maßnahmen von vorneherein ausgeschlossen wird. Beachten Sie vor allem den beiliegenden Auszug aus der Gartenordnung.
Abbuchungstermine
Beachten Sie folgende Abbuchungstermine (sie haben uns in Ihrem Aufnahmeantrag das SEPA-Mandat erteilt):
Ab 30, Januar: Ersatz für nicht geleistete Arbeitsstunden des letzten Jahres.
Ab 15. Februar: Eventueller Stromverbrauch des letzten Jahres.
Ab 28. Februar: Mitgliedsbeitrag für das lfd. Jahr.
Ab 30. Juni: Pacht für das lfd. Jahr.
Ab 30. November: FED-Versicherung (Feuer-Einbruch-Diebstahl).
Ab 30. Dezember: Wasserverbrauch des lfd. Jahres.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto zu den Abbuchungsterminen die nötige Deckung aufweist.
Wer bereits abgebuchtes Geld des Vereins wieder zurückbuchen lässt, ohne zuvor mit der Vereinsleitung Rücksprache gehalten zu haben, muss die Bankgebühren und Vereinsgebühren zusätzlich bezahlen, da das ganze hin- und her buchen unnötig Zeit und Geld kostet.
Ebenso wird verfahren, wenn das Konto zu den Abbuchungsterminen nicht die nötige Deckung ausweist. Eine klärende Rücksprache ist immer von Nutzen, weil hier die Unstimmigkeiten ausgeräumt werden. Selbstverständlich wird Ihnen das eventuell zuviel abgebuchte Geld wieder erstattet, wenn die Ursache nicht bei Ihnen liegt. Dazu braucht es aber, wie schon gesagt, eine klärende Rücksprache.
Bei Nichtbezahlen
• der Feuer-, Einbruch- und Diebstahl-Versicherung wird die Versicherung sofort vom Verein
gekündigt, da Sie hier über den Verein versichert sind. Sie sind dann ohne
Versicherungsschutz.
• der Wasserrechnung wird der Wasseranschluss gesperrt.
Tomatenhaus/Tomatenabdeckungen
Als Tomatenabdeckungen sind Abdeckungen von maximal 400 cm Breite, 170 cm Höhe und 120 cm Tiefe erlaubt. Die Abdeckungen/Schutzdächer zeichnen sich dadurch aus, dass sie als Kultur schützende Einrichtung dienen. Die Abdeckungen dürfen nur während der Anbauzeit der Tomaten angebracht sein. Danach müssen die Abdeckungen entfernt werden. Die Obleute geben Ihnen gerne Auskunft über Material und Beschaffenheit. Also unbedingt vor dem Kauf nachfragen.
Gewächshaus
Auch vor dem Kauf eines Gewächshauses bitte die Verantwortlichen des Vereins fragen, hier sind folgende Maße erlaubt: 6 m² Grundfläche und 210 cm Firsthöhe.
Folientunnel und Hochbeet
Die Größe der mittels Folientunnel oder Hochbeet abgedeckten Beete darf 10 m² und die Höhe der Folientunnel darf 1 m nicht überschreiten, das Hochbeet darf eine Höhe von 90 cm und mit Abdeckung die Gesamthöhe vom 1,70 m nicht überschreiten.
Werkzeugkisten
Werkzeugkisten dürfen max. 200 cm breit, 100 cm tief, und 120 cm hoch sein. Es darf nur eine Kiste aufgestellt werden.
Überdachung von Terrassen und Sitzplätzen
Als Terrassenabdeckungen sind nur Planen und keine festen Materialien erlaubt. Die Abdeckungen dürfen nach Vorgabe der Ordnungsämter Göppingen und Eislingen nur vom 01. April bis zum 31.Oktober eines jeden Jahres angebracht sein.
Sichtschutz/Windschutz/Verkleidungen
Nur an einer Seite der Terrasse darf ein Wind-/Sichtschutz errichtet werden, und zwar mit einer Maximalhöhe von 200 cm und einer Maximallänge von 400 cm. An den anderen Seiten darf nur eine offene Pergola mit einer Brüstungshöhe von maximal 100 cm angebaut werden. Alle baulichen Veränderungen sind jedoch in jedem Fall nur nach Absprache mit Ihrem Obmann erlaubt.
Grillen
Rauch- und Geruchsbelästigungen sind zu vermeiden.
Bäume
Es ist auch nur ein Halbstamm erlaubt. Auf fachgerechten Baumschnitt in Sinne der Gartenordnung wird hingewiesen. Hier bitte ich Sie, an den angebotenen Veranstaltungen teilzunehmen, um Ihr Wissen zu erneuern oder zu vervollständigen.
Ruhezeiten
Bitte beachten sie unbedingt die Ruhezeiten in § 13 der Gartenordnung, allgemeine Abend- bzw. Nachtruhe von 20 Uhr bis 08.00 Uhr. Auch Sonntage und Feiertage fallen unter die allgemeine Ruhezeit. Zu diesen Zeiten sind unter anderem ruhestörende Arbeiten und Lärm nicht erlaubt.
Tierhaltung
Sie ist innerhalb der Gartenanlage nicht gestattet. Durch vorübergehend mitgebrachte Tiere darf keine Beeinträchtigung von Personen oder Sachen in der Gartenanlage erfolgen. Hunde sind in jedem Fall an der Leine zu halten.
SAT-Schüsseln, Antennen
Das Anbringen von SAT-Schüsseln und Antennen zum Funk- oder Fernsehempfang ist nur während einer Funk- oder Fernsehübertragung gestattet. Unmittelbar danach müssen diese SAT-Schüsseln oder Antennen sofort wieder abgebaut werden. Eine dauerhafte Montage ist nicht erlaubt.
Wir führen 2mal jährlich eine Altpapiersammlung durch. Hierzu benötigen wir jedes Jahr viele Helfer, weshalb ich Sie bereits jetzt bitte, melden Sie sich als Helfer bei Ihrem Obmann.
Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute Ernte und viel Freude am Garten.